Standentgelte für Dauerstände
Grundgebühr | MwSt | gesamt |
---|---|---|
bis 4,99m Standbreite 330 € | 62,70 € | 392,70 € |
über 5 m Standbreite 500 € | 95 € | 595 € |
Zulagen (je angefangenen Meter Standbreite) | ||
Speisen & Getränke 68 € | 12,92 € | 80,92 € |
Lebensmittel 33 € | 6,27 € | 39,27 € |
Schmuck & Kunstgewerbe 27 € | 5,13 € | 32,13 € |
alle übrigen Stände 17 € | 3,23 € | 20,23 € |
Als Entgelt für zeitlich befristete Stände (bis zu drei Märkte) kann ein Nutzungsentgelt von bis zu 100 € pro Stand erhoben werden. Für Teilnehmer am Floh- und Trödelmarkt betragen die Gebühren je nach Größe des Standes bis zu 50 € pro Fischmarkt.
Von jugendlichen Teilnehmern (bis 16 Jahren) am Floh- und Trödelmarkt werden keine Nutzungsentgelte erhoben.